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   VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15.WI   

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https://dejure.org/2016,7964
VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15.WI (https://dejure.org/2016,7964)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09.03.2016 - 1 L 1172/15.WI (https://dejure.org/2016,7964)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09. März 2016 - 1 L 1172/15.WI (https://dejure.org/2016,7964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 Nr 1 VwGO, § ... 80 Abs 5 Satz 1 VwGO, § 80 Abs 6 VwGO, § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 10 Abs 2 HKAG, Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Villmar § 13 Abs 1 S. 1, Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Villmar § 20
    Anscheinsbeweis durch einen nicht mehr geeichten und einer technischen Befundprüfung unterzogenen Wasserzählers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinsbeweis durch einen nicht mehr geeichten und einer technischen Befundprüfung unterzogenen Wasserzählers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis der richtigen Messung des Wasserverbrauchs durch einen geeichten und geprüften Wasserzähler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis der richtigen Messung des Wasserverbrauchs durch einen geeichten und geprüften Wasserzähler

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 04.02.2013 - 8 U 215/12

    Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15
    Sind Umstände gegeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Anzeige des Wasserzählers begründen und besteht im Hinblick darauf Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs, obliegt der Gemeinde die Beweislast für die fehlerfreie Funktionsweise des Wasserzählers (VG Halle, Urteil vom 18.10.2012 - 4 A 74/12 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 215/12, 8 U 123/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2014 - OVG 9 N 45.13 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2014 - 9 N 45.13

    Trinkwassergebühr; Schmutzwassergebühr; Mengengebühr; Frischwassermaßstab;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15
    Sind Umstände gegeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Anzeige des Wasserzählers begründen und besteht im Hinblick darauf Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs, obliegt der Gemeinde die Beweislast für die fehlerfreie Funktionsweise des Wasserzählers (VG Halle, Urteil vom 18.10.2012 - 4 A 74/12 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 215/12, 8 U 123/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2014 - OVG 9 N 45.13 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 9 A 2553/11

    Befugnis einer Behörde zur Festsetzung von Wasserversorgungsgebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15
    Sind Umstände gegeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Anzeige des Wasserzählers begründen und besteht im Hinblick darauf Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs, obliegt der Gemeinde die Beweislast für die fehlerfreie Funktionsweise des Wasserzählers (VG Halle, Urteil vom 18.10.2012 - 4 A 74/12 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 215/12, 8 U 123/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2014 - OVG 9 N 45.13 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Halle, 18.10.2012 - 4 A 74/12

    Heranziehung zu Trinkwassergebühren: Beweislast für die fehlerfreie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15
    Sind Umstände gegeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Anzeige des Wasserzählers begründen und besteht im Hinblick darauf Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs, obliegt der Gemeinde die Beweislast für die fehlerfreie Funktionsweise des Wasserzählers (VG Halle, Urteil vom 18.10.2012 - 4 A 74/12 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 215/12, 8 U 123/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2014 - OVG 9 N 45.13 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13

    Abwasserbeitrag; Beitragserlass; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15
    Hingegen darf ein Billigkeitserlass nicht gewährt werden, um ein vom Gesetzgeber zulässigerweise gewolltes oder in Kauf genommenes Ergebnis abzuwenden (VG Hannover, Urteil vom 21.05.2014 - 1 A 6026/13 -, zitiert nach Juris).
  • VG Wiesbaden, 17.07.2018 - 1 K 1171/15

    Beweiskraft des Zählerstandes einer Wasseruhr

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.03.2016 - 1 L 1172/15
    Mit Schreiben vom 27.08.2015 hat die Antragstellerin Klage gegen den Bescheid vom 09.01.2015 und den Widerspruchsbescheid vom 29.07.2015 erhoben; das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 1 K 1171/15.WI noch anhängig.
  • VG Wiesbaden, 17.07.2018 - 1 K 1171/15

    Beweiskraft des Zählerstandes einer Wasseruhr

    Mit Schreiben vom 27.08.2015 hat die Mutter der Klägerin Klage gegen den Bescheid vom 09.01.2015 und den Widerspruchsbescheid vom 29.07.2015 erhoben und gleichzeitig um Eilrechtsschutz ( VG Wiesbaden: 1 L 1172/15.WI ) nachgesucht.

    Die Wasseruhr sei an eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte eingeschickt worden (vgl. Bl. 50, 51 des Verfahrens 1 L 1172/15.WI ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, insbesondere auch der beigezogenen Akten zu dem Verfahren 1 L 1172/15.WI des Verwaltungsgerichts Wiesbaden sowie 5 B 194/18 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sowie der vorgelegten Behördenakten (2 Hefter) Bezug genommen.

    Bei der durchgeführten technischen Befundprüfung war bekannt, dass die Eichgültigkeit ab 2014 bereits abgelaufen war (Bl. 51 des Verfahrens 1 L 1172/15.WI ).

  • VG Karlsruhe, 09.03.2021 - 12 K 1267/20

    Heranziehung zu Wasser- und Abwassergebühren; Nachweiskraft eines geeichten

    Damit dürfte die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls vertretene Auffassung übereinstimmen, die davon ausgeht, dass die Berücksichtigung des Zählerstands für die Gebührenbemessung voraussetze, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert gewesen sei und deshalb die Gemeinde die Beweislast für die fehlerfreie Funktionsweise des Wasserzählers treffe, wenn Umstände gegeben seien, die Zweifel an der Richtigkeit der Anzeige des Wasserzählers begründeten und im Hinblick darauf Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs bestehe (VG Wiesbaden, Urteil vom 17. Juli 2018 - 1 K 1171/15.WI - juris, Rn. 38; Beschluss vom 9. März 2016 - 1 L 1172/15.WI - juris, Rn. 28).
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